Sonntag, 31. März 2013

Samstag, 30. März 2013

Frage 3: Wurden Verträge "still und heimlich" mit E.on und Vattenfall geschlossen?

Immer wieder taucht der Vorwurf der Opposition und der Initiative "Unser Hamburg unser Netz" auf, der Bürgermeister hätte "still und heimlich" den Vertrag zur Netzbeteiligung mit Vattenfall und E.On geschlossen. Dadurch wäre auch u.a. die ausreichende parlamentarische Beratung behindert worden.

Das dies nicht richtig ist, lässt sich alleine an den Drucksachen der Hamburgischen Bürgerschaft erkennen. Bereits in der 19. Wahlperiode gab es einen Antrag der SPD Fraktion, die eine 25,1% Beteiligung an den Energienetzen forderte (Drucksache 19/8117 einzusehen auf www.buergerschaft-hh.de/parldok/).

Keine Privatisierung der Wasserversorgung



Grün-Donnerstag war ich auf einer schönen Veranstaltung unseres Europaabgeordneten Knut Fleckenstein (SPD), im Hamburger Rathaus. Es ging dabei um die europäische Richtlinie zur Ausschreibung von Dienstleistungen. Diese würde auch unter bestimmten Umständen die Wasserversorgung in Deutschland betreffen. Die SPD kämpft mit vielen anderen Parteien – außer der FDP – für eine Wasserversorgung in kommunaler Hand.

Freitag, 29. März 2013

Das wollen Senat und Bürgerschaft erreichen

Der Rückkauf der Netze schafft noch keine Energiewende. Kupferkabel und Gasleitungen allein haben keinen Einfluss auf die Energieproduktion. Vielmehr sind die Betreiber bei Strom und Gas verpflichtet ihre Netze diskriminierungsfrei zu öffnen. Die Freie und Hansestadt Hamburg könnte als 100%iger Betreiber also nicht verlangen, dass kein Atomstrom durch ihre Netze durchgeleitet wird. Aus diesem Grund ist der jetzige Beteiligungsvertrag mit Vattenfall und Egon über eine Beteiligung von 25,1% der Stadt erweitert worden. Über 1,6 Milliarden Euro werden durch die Energieunternehmen in moderne Gaskraftwerke, Energiespeicher und neue Fernwärmeleitungen investiert.

Dies alles ist in Hamburg bereits jetzt vertraglich geregelt. Mit einem 100%igen Rückkauf der Netze würden die Verträge zwischen Vattenfall und E.on rückabgewickelt werden. Die Stadt würde dann die Verantwortung über die Netze zu 100% haben, 3 Milliarden mehr Schulden und keine Energiewende in Hamburg.

Frage 2 zu Verhandlungen mit weiteren Energieunternehmen

Bereits gestern haben wir ja ja mit unsere Frage- / Antwortrunde angefangen. Heute geht es weiter...

Welche Gründe gab es für den Senat, auf Verhandlungen mit weiteren Energieunternehmen zu verzichten?

Vattenfall und E.ON Hanse sind die derzeitigen Konzessionsnehmer im Stadtgebiet Hamburg. Das Arbeitsprogramm des Senats sieht – entsprechend des Auftrags von Bürgerschaft – u. a. den Erwerb von Anteilen an Netzgesellschaften vor. Es ist nicht ersichtlich, wie dieses Ziel mit bisher nicht in Hamburg tätigen Netzbetreibern umzusetzen wäre. Die Konzessionsvergabe von der Bereitschaft der Bieter abhängig zu machen, 25,1% der Gesellschaftsanteile an einer Netzeigentumsgesellschaft zu einem angemessenen Entgelt an Hamburg zu übertragen, ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht mit §§ 19 f. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) vereinbar.

Die FHH wollte gerade vor Neuausschreibung der Strom- und Gaskonzessionen bereits eine Kooperation mit den relevanten Energieversorgungsunternehmen eingehen, ohne die anstehenden Ausschreibungsverfahren abzuwarten bzw. vorwegzunehmen. Die derzeitigen Kooperationen sind unabhängig von den anstehenden Neuausschreibungen und ein ergebnisoffenes Vergabeverfahren für die Konzessionen müsste ohnehin durchgeführt werden. Eine vorherige Ablösung der derzeitigen Konzessionsnehmer ist aus der Position der FHH überhaupt nicht möglich.

Donnerstag, 28. März 2013

Bundeskartellamt kritisiert Rekommunalisierung

Das Handelsblatt berichtet in seiner Ausgaben vom 18.3.2013 über die Kritik des Bundeskartellamtes zur vollständigen Rekommunalisierung der Stromnetze.

Das Bundeskartellamt kritisiert die Entprivatisierung auf kommunaler Ebene. Kartellamts-Chef Mundt sieht zu große „eigene finanzielle Interessen“ der Kommunen. Energie und Müllentsorgung sollen in privater Hand bleiben.

Er sieht insbesondere die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher gefährdet.

Ein Beispiel, wo es zu Wettbewerbsproblemen durch Dienstleistungen in kommunaler Hand könne, seien die Stromnetze, sagte Mundt. Bei Netzen in kommunaler Hand bestehe "ein sehr hohes Missbrauchspotenzial". Das Kartellamt habe eine Reihe von Verfahren gegen kommunale Netzbetreiber geführt, bei denen private Energieanbieter höhere Durchleitungsgebühren für ihren Strom hätten zahlen müssen als Stadtwerke.

100 Fragen und Antworten zur den Energienetzen in Hamburg - Los geht's

Der Betrieb der Energienetze und die Hamburger Energiewende wie sie der Senat und die Mehrheit der Bürgerschaft möchte, ist ein kompliziertes Unterfangen. Energiepolitik ist ein technisch und politisch komplexer Bereich. Stammtischparolen und Märchen sorgen nicht dafür, dass am Ende die Energiewende gelingt. Nur wer mit Augenmaß an die Sache herangeht, dem gelingt die Energiewende. Wer alleine nur auf den Rückkauf der Netze setzt, der verhindert, dass an andere Stelle in Klimaschutz investiert wird.

Da das Thema in der Tat kompliziert ist, poste ich der Reihe nach "Unsere 100 Fragen und Antworten" zum Thema Rückkauf der Energienetze und zur Umsetzung der Hamburger Energiewende.

Fangen wir an ;-)

Frage 1: Was war die Ausgangslage bei den Verhandlungen zu den Energie-Netzen?


Bereits im Wahlprogramm der SPD war das Ziel einer strategischen Minderheitsbeteiligung an den Energienetzen von „mindestens 25,1%“ als Zielgröße genannt. Nach der Bürgerschaftswahl wurde der Senat von der Bürgerschaft mehrheitlich aufgefordert (Drs. 20/78), Verhandlungen auf den Weg zu bringen mit dem Ziel, eine Alternative zur Volksinitiative aufzuzeigen, die es ermöglicht, kurz- fristig Handlungsspielräume in der Energiepolitik zurückzugewinnen und damit die dringend notwendige Energiewende in Hamburg kon- sequent voranzutreiben.

Die Volksinitiative („Unser Hamburg – unser Netz“) hat im Juni 2011 über 116.000 Unterschriften im Rahmen eines Volksbegehrens ge- sammelt. Das Hauptziel der Initiative ist die vollständige Übernah- me (100%) der Energienetze und der Fernwärmeversorgung in die Öffentliche Hand.

Weder die Volksinitiative noch der alte Senat haben und hatten ein energiepolitisches Konzept mit definierten Einzelprojekten und Maßnahmen mitgeteilt. Vor diesem Hintergrund der Konfrontation und eines drohenden Rechtsstreits mit ungewissem Ausgang hat der Senat eine partnerschaftliche Kooperation mit den Energieunternehmen ausgelotet und begründet. Eine ernsthaft gemeinte Energiewende kann nach Auffassung des Senates nur mit den starken, etablierten Partnern im Energiebereich erreicht werden, die den Hamburger Markt kennen.

Mittwoch, 27. März 2013

Schluss mit den Märchenstunden zur Energiewende

Alle 20 Jahre laufen die Konzessionsverträge zur Nutzung von Energienetzen aus. So kann im nächsten Jahr das Nutzungsrecht für die Strom-, Gas- und Fernwärmenetze neu vergeben werden. Der alte Betreiber der Netze muß dann seine Netze an den neuen Betreiber verkaufen.

Vor 20 Jahren wurden nach und nach Anteile der HEW und Hein-Gas privatisiert. Heute wissen wir, dass dies ein Fehler war, den viele Bürgerinnen und Bürger wieder rückgängig machen wollen.

Gleichzeitig stehen wir heute vor den Herausforderungen einer Energiewende in Deutschland, von der wir alle noch nicht wissen was auf zu kommt.

Die Hoffnung derjenigen, die eine komplette Rückübertragung der Energienetze fordern ist, dass die Stadt wieder Einfluß auf die Energieversorgung bekommt, um eine „sozial gerechte, klimaverträgliche und demokratisch kontrollierte Energieversorgung“ zu bekommen, wie die Initiatoren des Volksentscheids fordern.

Doch was steckt dahinter? Ist dies so tatsächlich ohne weiteres über den Rückkauf der Netze möglich?

Der Bundesgesetzgeber hat die Möglichkeit gegeben, das private Unternehmen – ähnlich wie die Telekom in der Kommunikationsparte – Leitungen betreiben können. Diese müssen per Gesetz unabhängig von der Energieproduktion und dem Vertrieb von Strom und Gas sein.

In der Regel hat man beim Betreiben von Strom- und Gasleitungen ein Monopol. Bei der Fernwärme gibt es – wie in Hamburg – mehrere Firmen. Aus diesem Grund wacht über die Betreiber von Strom- und Gasleitungen auch die Bundesnetzagentur. Sie stellt sicher das:


  • Die Energiesicherheit bei den Netzen gewährleistet bleibt.
  • Die Durchleitungspreise festgelegt werden
  • Die Gewinne auf Basis der Netzsicherheit festgelegt werden
  • Eine Diskriminierungsfreie Durchleitung von Strom und Gas ermöglicht wird
  • Kraftwerke, Photovoltaikanlagen und Windkraftwerke auf Basis erneuerbarer Energien an die Netze auf Kosten der Netzbetreiber angeschlossen werden müssen.
  • Sicherstellung der vorrangigen Durchleitung von erneuerbarer Energien


Die bedeutet: Mit den Rückkauf der Netze können wir als Hansestadt Hamburg keinen Einfluß nehmen, welcher Strom durch unsere Netze durchgeleitet wird. Ein Atomausstieg über unser Strom-Netz ist nicht möglich.

Dieser Blog soll bis zum Volksentscheid (und vielleicht auch darüber hinaus), am 22. September 2013, das Thema der Energiewende näher bringen und Schluß mit der Märchenstunde von „Unser Hamburg unser Netz“ machen, warum die Energiewende  mit dem Rückkauf der Netze gelingen soll.