Mittwoch, 21. August 2013

Frage 33: Wie berechnet sich die feste Ausgleichszahlung (Garantiedividende)?


Frage 33: Wie berechnet sich die feste Ausgleichszahlung (Garantiedividende)?


Die Ableitung der festen Ausgleichszahlung erfolgte in Anlehnungan die §§ 298 ff. Aktiengesetz (AktG): Gemäß § 304 Absatz 2 Satz 1 AktG ist als Ausgleichszahlung mindestens die jährliche Zahlung des Betrages zuzusichern, der nach der bisherigen Ertragslage der Gesellschaft und ihren zukünftigen Ertragsaussichten, angemessener Abschreibungen und Wertberichtigungen, jedoch ohne Bildung anderer Gewinnrücklagen, voraussichtlich als durchschnittlicher Gewinnanteil auf die Gesellschaftsanteile verteilt werden könnte. Diese Ausgleichszahlung wurde danach gutachterlich aus dem ermittelten prognoseorientierten Ertragswert unter Berücksichtigung der Risikosituation der jeweiligen Gesellschaft ermittelt. Bei einem (risikolosen) Basiszinssatz von drei Prozent und einem Risikozuschlag für die regulierten Bereiche Strom und Gas von 1,2% und für den Bereich Fernwärme von 1,5% ergibt sich damit ein Garantiezinssatz von 4,2% und 4,5%.
  

  

Dienstag, 20. August 2013

Netzrückkauf ist für'n Ar***

Auch die Jusos haben eine klare Meinung zum Netzrückkauf:


Vor Ort bei der SPD Harburg




SPD lädt zur Diskussion um den Rückkauf der Energienetze

Um nichts Geringeres als den vollständigen Rückkauf der Hamburger Energienetze geht es beim Volksentscheid am 22. September parallel zur Bundestagswahl.

Die SPD Harburg fordert einen Netzrückkauf "mit Augenmaß und Vernunft" und will darüber am Donnerstag, 22. August, ab 18.30 Uhr im Herbert-Wehner-Haus, Julius-Ludowieg-Straße 9 mit Befürwortern und Gegnern diskutieren.

Angesagt haben sich als Gesprächspartner das Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft, Matthias Albrecht, sowie Betriebsrat Thies Hansen. "Für viele ist das keine leichte Entscheidung angesichts der heftigen Debatte und der vielen offenen Fragen, die die Initiatoren des Volksentscheides noch nicht hinreichend beantwortet haben", so Albrecht. Deshalb sollen Ausmaß, Risiken und der Preis eines Netzerückkaufs nerneut beleuchtet werden.

Frage 32: Sind die Garantiedividenden hoch genug?


Frage 32: Sind die garantierten Ausgleichszahlungen angemessen? Was passiert im Falle von Verlusten der Netzgesellschaften? Warum ist die Ausgleichzahlung im Bereich Fernwärme höher?


Die garantierten Ausgleichszahlungen belaufen sich bei der Gasnetzgesellschaft auf 3,38 Mio. Euro, bei der Stromnetzgesellschaft auf 5,80 Mio. Euro und bei der Fernwärmegesellschaft auf 14,63 Mio. Euro, insgesamt also auf 23,81 Mio. Euro p. a. (entspricht prozentual einer festen Ausgleichszahlung in Höhe von 4,2% des Kaufpreises für das Gas- und Stromnetz sowie 4,5% für die Wärmegesellschaft). Hierbei gilt im Besonderen zu betonen, dass die festen Ausgleichszahlungen an keine bestimmte Geschäftslage gebunden und auch dann garantiert sind, wenn die Netzgesellschaften negative Ergebnisse erzielen. Nach den Regelungen des § 302 Ak-tiengesetz sind die Muttergesellschaften Vattenfall Europe AG (VE AG) sowie E.ON Hanse AG während des Bestehens eines Gewinnabführungsvertrages zum Verlustausgleich verpflichtet. Schuldner der Garantiedividende sind ebenfalls die VE AG und E.ON Hanse AG.

Allgemein lässt sich festhalten, dass sich die Ausgleichszahlung für die Strom- und Gasnetzbeteiligung im Rahmen dessen bewegt, was nach dem Leitfaden von Bundesnetzagentur und Kartellamt für diesen regulierten Energiebereich zulässig ist. Bei der unregulierten Fernwärme ist berücksichtigt worden, dass das Fernwärmegeschäft bei mittelfristig rückläufiger Nachfrage mit einem besonderen betriebswirtschaftlichen Risiko belastet ist, was beispielsweise die Volksinitiative vollständig verkennt Da dieses Risiko allein vom Fernwärmeversorger getragen wird, muss es sich in der Höhe der an die Stadt zu zahlenden Garantiedividende abbilden. Daher ist die Ausgleichzahlung aufgrund des höheren Risikozuschlags bei der Fernwärme im Vergleich zum regulierten Gas- und Stromnetzgeschäft höher.

Eine Garantiedividende gibt es zunächst für einen Zeitraum bis Ende 2017 (Gas/Fernwärme) bzw. 2018 (Strom). Danach besteht die Möglichkeit der Aufhebung des Ergebnisabführungsvertrags (EAV) bei gleichzeitiger Put-Option der Stadt zum im Jahr 2012 gezahlten Kaufpreis. Werden die Abführungen auf Basis einer dann durchzu- führenden erneuten Unternehmensbewertung angepasst, laufen sie wieder für mindestens fünf Jahre. Ab 2022 können sie entweder zu unveränderten Konditionen weiterlaufen oder sie werden gekündigt und die HGV erhält dann eine anteilige Dividende, deren Höhe vom jeweiligen Jahresüberschuss abhängt. Werden die Abführungen nicht gekündigt, kann die HGV unter bestimmten Bedingungen im Jahre 2028 eine Anpassung der Ausgleichszahlungen verlangen.