Mittwoch, 21. August 2013

Frage 33: Wie berechnet sich die feste Ausgleichszahlung (Garantiedividende)?


Frage 33: Wie berechnet sich die feste Ausgleichszahlung (Garantiedividende)?


Die Ableitung der festen Ausgleichszahlung erfolgte in Anlehnungan die §§ 298 ff. Aktiengesetz (AktG): Gemäß § 304 Absatz 2 Satz 1 AktG ist als Ausgleichszahlung mindestens die jährliche Zahlung des Betrages zuzusichern, der nach der bisherigen Ertragslage der Gesellschaft und ihren zukünftigen Ertragsaussichten, angemessener Abschreibungen und Wertberichtigungen, jedoch ohne Bildung anderer Gewinnrücklagen, voraussichtlich als durchschnittlicher Gewinnanteil auf die Gesellschaftsanteile verteilt werden könnte. Diese Ausgleichszahlung wurde danach gutachterlich aus dem ermittelten prognoseorientierten Ertragswert unter Berücksichtigung der Risikosituation der jeweiligen Gesellschaft ermittelt. Bei einem (risikolosen) Basiszinssatz von drei Prozent und einem Risikozuschlag für die regulierten Bereiche Strom und Gas von 1,2% und für den Bereich Fernwärme von 1,5% ergibt sich damit ein Garantiezinssatz von 4,2% und 4,5%.
  

  

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