Dienstag, 20. August 2013

Frage 32: Sind die Garantiedividenden hoch genug?


Frage 32: Sind die garantierten Ausgleichszahlungen angemessen? Was passiert im Falle von Verlusten der Netzgesellschaften? Warum ist die Ausgleichzahlung im Bereich Fernwärme höher?


Die garantierten Ausgleichszahlungen belaufen sich bei der Gasnetzgesellschaft auf 3,38 Mio. Euro, bei der Stromnetzgesellschaft auf 5,80 Mio. Euro und bei der Fernwärmegesellschaft auf 14,63 Mio. Euro, insgesamt also auf 23,81 Mio. Euro p. a. (entspricht prozentual einer festen Ausgleichszahlung in Höhe von 4,2% des Kaufpreises für das Gas- und Stromnetz sowie 4,5% für die Wärmegesellschaft). Hierbei gilt im Besonderen zu betonen, dass die festen Ausgleichszahlungen an keine bestimmte Geschäftslage gebunden und auch dann garantiert sind, wenn die Netzgesellschaften negative Ergebnisse erzielen. Nach den Regelungen des § 302 Ak-tiengesetz sind die Muttergesellschaften Vattenfall Europe AG (VE AG) sowie E.ON Hanse AG während des Bestehens eines Gewinnabführungsvertrages zum Verlustausgleich verpflichtet. Schuldner der Garantiedividende sind ebenfalls die VE AG und E.ON Hanse AG.

Allgemein lässt sich festhalten, dass sich die Ausgleichszahlung für die Strom- und Gasnetzbeteiligung im Rahmen dessen bewegt, was nach dem Leitfaden von Bundesnetzagentur und Kartellamt für diesen regulierten Energiebereich zulässig ist. Bei der unregulierten Fernwärme ist berücksichtigt worden, dass das Fernwärmegeschäft bei mittelfristig rückläufiger Nachfrage mit einem besonderen betriebswirtschaftlichen Risiko belastet ist, was beispielsweise die Volksinitiative vollständig verkennt Da dieses Risiko allein vom Fernwärmeversorger getragen wird, muss es sich in der Höhe der an die Stadt zu zahlenden Garantiedividende abbilden. Daher ist die Ausgleichzahlung aufgrund des höheren Risikozuschlags bei der Fernwärme im Vergleich zum regulierten Gas- und Stromnetzgeschäft höher.

Eine Garantiedividende gibt es zunächst für einen Zeitraum bis Ende 2017 (Gas/Fernwärme) bzw. 2018 (Strom). Danach besteht die Möglichkeit der Aufhebung des Ergebnisabführungsvertrags (EAV) bei gleichzeitiger Put-Option der Stadt zum im Jahr 2012 gezahlten Kaufpreis. Werden die Abführungen auf Basis einer dann durchzu- führenden erneuten Unternehmensbewertung angepasst, laufen sie wieder für mindestens fünf Jahre. Ab 2022 können sie entweder zu unveränderten Konditionen weiterlaufen oder sie werden gekündigt und die HGV erhält dann eine anteilige Dividende, deren Höhe vom jeweiligen Jahresüberschuss abhängt. Werden die Abführungen nicht gekündigt, kann die HGV unter bestimmten Bedingungen im Jahre 2028 eine Anpassung der Ausgleichszahlungen verlangen.

















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