Mittwoch, 8. Mai 2013

Frage 25: Was wird in Zukunft in die Energiewende investiert?

Häufig hört man die Kritik der Initiative UHUN, dass die mit den Energieversorgern vereinbarten Investitionen eh gekommen wären. Das ist nicht der Fall. Nur mit dem zusätzlichen Vertrag, der Investitionen in höhe von 1,6 Mill. € vorsieht, können wir die Energiewende mit innovativen Projekten entscheidend in Hamburg voranbringen.

Frage 25: Welche Investitionen der Unternehmen (in welcher Höhe) sind wirklich neu und waren bislang nicht geplant? 




Die Mindestausgaben des regulierten Netzbetreibers für die Infrastruktur sind über das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und regulatorisch indirekt vorgegeben. Der Betreiber hat regelmäßig der Bundesnetzagentur einen Bericht über den Zustand der Netze zu liefern, daraus lassen sich zwar keine direkten Investitions- und Instandhaltungsverpflichtungen in bestimmten Höhen ableiten, es wird aber eine summarische Betrachtung des Zustandes der Netzbetriebsmittel dokumentiert.

Tatsächlich besteht die unternehmerische Freiheit eines Netzbetreibers, seine Ausgaben für die Infrastruktur hinsichtlich Umfang und zeitlicher Einordnung unter Abwägung aller technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen selbst zu bestimmen. Er hat jedoch immer die sichere Versorgung und den Anschluss aller Kunden sicherzustellen. Vielfältige Kontrollmechanismen (z.B. Energieaufsicht, Clearingstelle, Qualitätsregulierung) prüfen permanent die Erfüllung dieser Verpflichtungen.

Die Investitionsbedingungen im aktuellen Regulierungsrahmen sind wenig attraktiv. Dies liegt u.a. am sogenannten Zeitverzug zwischen Investition und Erlös. So formuliert beispielsweise der Abschlussbericht der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Auftrag gegebenen Studie Innovative Regulierung für intelligente Netze: „Anreize für Investitionen werden durch die Anreizregulierung nicht ausreichend gesetzt“. Auch ist die Wirt- schaftlichkeit der Investitionen und sonstiger Ausgaben für das Netz in den einzelnen Jahren einer Regulierungsperiode höchst unterschiedlich.

Trotzdem haben sich die Energieversorgungsunternehmen aufgrund der Beteiligung mit der FHH verpflichtet, weitergehende Investitionen verbindlich vorzunehmen, das ist ein deutliches Mehr als bloße Unternehmensankündigungen. Der Investitionsplan wird ausweislich der Kooperationsverträge zudem einvernehmlich zwischen FHH und Vattenfall festgelegt. Dabei gilt, dass der Investitionsplan sowohl im Umfang als auch bezüglich des Inhaltes keinesfalls durch regulatorische oder gesetzliche Regeln vollständig determiniert ist. Es ist gerade die unternehmerische Freiheit des Netzbetreibers, bestimmte Investitionen zeitlich zu beschleunigen oder durch geeignete Instandhaltungsmaßnahmen noch in die Zukunft zu verschieben. Insofern hat Hamburg auch die nötigen Hebel in der Hand, um das Investitionsniveau zum Wohle der Stadt und der Energiewende hoch zu halten. Das gibt es nur mit der Vereinbarung mit den Versorgern.


In Bezug auf den Netzbetreiber Strom beispielsweise wurde vereinbart, jährlich mindestens 160 Mio. Euro für den Erhalt und Ausbau der Infrastruktur auszugeben. Aufgrund kaufmännischer Zwänge und Wirtschaftlichkeitsüberlegungen wären alternativ auch zeitlich verschobene Investitionen und Ausgaben denkbar. Auch kann durch den Investitionsplan festgelegt werden, ob beispielsweise eher in die Automatisierung und Fernsteuerung investiert wird oder in ein Kabelaustauschprogramm. Weitere Entscheidungsmöglichkeiten bestehen bei der Installation von Smart Grid- Technologien. Es gilt, dass der Netzbetreiber mit dem Investitionsplan entscheidet, wann etwas gebaut wird, wie viel gebaut wird und was gebaut wird. „Ob Kupfer oder Smart wird durch den Investitionsplan bestimmt“ – so lässt es sich plakativ zusammenfassen. Und da der Investitionsplan nur im Einvernehmen mit der FHH zu verabschieden ist, kann und wird die FHH hier eine unternehmerische Gestaltungsmöglichkeit ausüben, um die Investitionen auf hohem Niveau weiter abzusichern.

Vattenfall, Fernwärme: Die vereinbarten Maßnahmen des Ener- giekonzepts sind durch die Stadt mit Vattenfall verhandelt worden und waren nicht in der ursprünglichen Unternehmensplanung vor- gesehen (z. B. Inno-KW vs. Moorburgtrasse; Speicher Tiefstack; 7000 WE vs. 5000 WE FW Wachstum, Prüfung Industrieabwärme oder Biomassemitverbrennung, etc.)

EON: Die wesentlichen vereinbarten Projekte/ Kooperationen sind erst als Ergebnis der Verhandlungen mit der FHH, also mit einem externen Partner, entschieden und vertraglich bis maximal zum Jahr 2025 vereinbart worden. Im Rahmen der Energiewende mit ihren immensen Investitionsbedarfen sichert sich der Standort Hamburg mit den vorliegenden Vereinbarungen erhebliche Investitionsmittel aus den endlichen Investitionsbudgets der jeweiligen Unternehmen. Es ist keineswegs so, dass zum Beispiel ein Thema wie power-to-gas hier ohne eine langfristige Partnerschaft mit Hamburg angegangen worden wäre. Denn Standorte mit regenerativen Erzeugungsüberschüssen, zum Beispiel an der Westküste Schleswig-Holsteins, liegen gedanklich näher. Darüber hinaus wird auch stark in Wärmeprojekte in Hamburg investiert. Dies könnte durchaus auch in anderen Regionen erfolgen, in denen die E.ON Hanse Gruppe tätig ist. Vielmehr ist es gelungen, mit dieser Vereinbarung ein hohes Maß an Beschäftigung am Standort Hamburg zu sichern.

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