Freitag, 31. Mai 2013

Frage 28: Wie ist der Kaufpreis zu bewerten?

Frage 28: Wie ist der Kaufpreis zu bewerten? 

Die FHH hat in 2011 ausführliche Informationen über den Wert der Energienetze eingeholt und sie sorgfältig mit externem Sachverstand überprüft. Das Ergebnis der Prüfungen und Verhandlungen mit den Energieunternehmen waren die jeweiligen Kaufpreise für das Strom-, Gas- und Fernwärmenetz, bei denen nach fünf bis sechs Jahren Anpassungen vorgenommen werden können, wenn dies erforderlich sein sollte. Kaufpreisanpassungen für Gas und Fernwärme sind ab 2018 und für Strom ab 2019 vorgesehen. Die Kaufpreisanpassungen sind nach oben und unten begrenzt: für Strom und Fernwärme auf -+/-10%, für Gas auf +/- 20%. Mit diesen Regelungen hat die FHH dem Risiko in Form überhöhter Kaufpreise vorgebeugt.

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