Freitag, 12. April 2013

Frage 12: Gab es von Seiten der Energieunternehmen Arbeitsplatzgarantien?

Frage 12: Haben E.ON bzw. Vattenfall während des Verhandlungsprozesses eine Arbeitsplatzgarantie angeboten? 



Mit E.ON ist eine konditionierte Arbeitsplatzgarantie verhandelt und vereinbart worden. Für E.ON gilt die Grundsatzvereinbarung zur Standortsicherung vom 28. Mai 2003, die im Rahmen der Fusion Hein Gas/Schleswag mit der Stadt geschlossen wurde, in ihren Leitlinien mit der darin für den Standort Hamburg zugesagten Personalstärke von rund 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiter fort. Dies umfasst auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hamburg Netz GmbH sowie die der E.ON Hanse Wärme GmbH. Soweit sich im Sinne der Grundsatzvereinbarung Rationalisierungen als notwendig erweisen, werden die Arbeitsplätze in Hamburg davon im Verhältnis nicht in größerem Umfang betroffen sein, als die Arbeitsplätze der E.ON Hanse-Gruppe in den anderen Ländern.

Mit Vattenfall konnten in den Verhandlungen Vereinbarungen über Arbeit sichernde Investitionen am Standort Hamburg in Höhe von 1,5 Mrd. Euro sowie verbesserte Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmerseite in den Aufsichtsgremien der netzrelevanten Unternehmen erreicht werden. Außerdem hat Vattenfall zusätzlich zu den Unternehmenssitzen der gemeinsamen Netz- und Wärmegesellschaften bis 2016 mindestens 20 Unternehmen der Vattenfall Europe Gruppe am Standort Hamburg zugesichert, obwohl diese nicht unmittelbar Gegenstand der Verhandlungen über die Netze waren. (Siehe auch: Drs. 20/2392.)

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