Montag, 8. April 2013

Frage 8: Kann man mit Netzen überhaupt Energiepolitik betreiben?

Einer meiner Lieblingsfragen, bei der die Befürworter eines 100%igen Rückkaufs der Netze gerne ins Schlingern kommen und vom Thema abweichen, in dem "die Veträge mit den Energiekonzernen" oder "Vattenfall und E.ON als Atom- und Kohlekraftwerksbetreiber" als Ganzes kiritisiert werden. Beides hat allerdings wenig mit der Sache zu tun, wenn es einem tatsächlich um die Energiewende in Hamburg geht. Nicht ein Teilbereich im Bereich der Energiepolitik trägt zum Erfolg der Energiewende bei, sonder das Gesamtkonzept.

Frage 8: Kann man mit Netzen überhaupt Energiepolitik betreiben?



Der konkrete Netzbetrieb für Strom und Gas ist gesetzlich reguliert und wird durch die Bundesnetzagentur streng überwacht. Vor diesem Hintergrund ist im regulierten Geschäft ein energiepolitischer Einfluss nur begrenzt möglich. Daher sind ein strategischer Einfluss auf die Energienetze und zusätzliche Investitionen, auch in „netzfremde“ Energieprojekte, erforderlich. Durch den Erwerb der 25,1%- Beteiligungen ist ein strategischer Einfluss auf die Investitionspläne und die weitere Entwicklung der Unternehmen gesichert. Daneben wurden diverse innovative Energieprojekte vereinbart. Insgesamt belaufen sich die Investitionen (bezogen auf die nächsten sechs Jahre) auf ca. 1.6 Mrd. €.

Nur mit den Energienetzen allein kann man keine Energiepolitik machen, ohne die Energienetze aber auch nicht. Eine 100%ige „Rekommunalisierung der Energienetze“, so wie es die Volksinitiative fordert, wird dieser Realität nicht gerecht. Entscheidend ist ein energiepolitisches Gesamtkonzept, zu dem die Energienetze unbedingt mit dazugehören.

In den energiepolitischen Kooperationsvereinbarungen für Strom und Gas sind die meisten dort vereinbarten Energieprojekte „netzfremde“ Projekte. Einige Projekte beschäftigen sich mit der Weiterentwicklung und dem Aus- und Umbau der Energienetze.

Die Kooperation mit einem Investitionsvolumen von 1,6 Mrd. Euro in energietechnische Projekte verzahnt sich zu den weiteren Schwerpunkten des Senats:

  • ein eigenständiges Wärmekonzept für die Stadt,
  • Weiterentwicklung von Smart Hamburg (u.a. Effizienz, innovative Technologien),
  • Innovationen in Hamburger Regionen in Zusammenarbeit mit der Hamburger Wirtschaft und Hamburger öffentlichen Unternehmen,
  • Weiterentwicklung der Hamburg Energie GmbH,
  • Steigerung der Kundenorientierung und der Dienstleistungen für Hamburger Kunden,
  • Ausbau der Produktionskapazitäten aus Erneuerbaren Energien,
  • die Einflussnahme auf die Energiepolitik von Bund und Ländern und entsprechende Fördermaßnahmen.
  • Beabsichtigt dabei ist, dass auch die Gemeinschaftsunternehmen neben den vereinbarten Projekten einen Beitrag zu den weiteren Schwerpunktsetzungen des Senats leisten werden und auch die Kooperation selbst kontinuierlich fortentwickelt wird. Ziel sollte es aus Sicht des Senats sein, die Synergiepotentiale der Netzunternehmen in Kooperation mit den hamburgischen Ver- und Entsorgungsunternehmen konsequent auszuloten und zu heben.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen